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Datenschutz in der
modernen Kommunalverwaltung

 

von Gisela Piltz

Längst arbeiten die Verwaltungen auf kommunaler Ebene mit digitalen Daten und in vernetzten IT-Umgebungen. Dies bietet viele Chancen für Entbürokratisierung und mehr Effizienz des Verwaltungshandelns, zugleich bergen die Digitalisierung und vor allem die Vernetzung von Daten Gefahren für den Datenschutz. Durch die einfache Übermittlung per Knopfdruck können Daten innerhalb der Verwaltung oder mit Dritten leichter ausgetauscht werden und so Verwaltungsvorgänge beschleunigen. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass die geltenden Grundsätze von strikter Zweckbindung und für das Gebot der Übermittlung von Daten nur zu gesetzlichen Zwecken abgesichert werden. Es muss sichergestellt sein, dass nicht das technisch Machbare, sondern das geltende Recht den Umgang mit personenbezogenen Daten bestimmt.

 

Die Überwachung öffentlicher Plätze ist mit schwierigen Datenschutzfragen verbunden. (Foto: LoB)

 

Bürgerinnen und Bürger wie auch die Beschäftigten erwarten von "ihrer" Kommunalverwaltung, dass sie verantwortungsvoll mit ihren persönlichen Daten umgeht. Einen ungeschützten Zugang zu allen Meldedaten einer Kommune über das Internet, einen verloren gegangenen Datenträger mit den sensiblen Daten zum Beispiel von Sozialhilfeempfängern oder eine Telefonanlage, die alle Gespräche aufzeichnet, die innerhalb des Rathauses geführt werden oder hinausgehen, gilt es dringend zu vermeiden.

Bürgerinnen und Bürger erwarten zugleich von der kommunalen Verwaltung schnelle und effiziente Vorgangsbearbeitung sowie zunehmend E-Government-Angebote, bei denen das nervige Nummernziehen in der Behörde entfällt. Gerade bei E-Government hängt jedoch gleichzeitig die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erheblich vom Vertrauen in die Sicherheit und den Schutz der eingegebenen Daten ab.

Die kommunalen Verwaltungen sind selbstverständlich an das Datenschutzrecht gebunden. Dieses hält gerade für den öffentlichen Bereich detaillierte Regelungen im Landes- und auch im Bundesrecht vor. Zudem gelten spezialgesetzliche Datenschutznormen etwa im Sozialrecht oder auch für die Schulen.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2013.


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