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Gefahr für
das staatliche Gewaltmonopol

 

von Hans-Peter Goetz 

Zur Ausübung physischer Gewalt sind nur staatliche Organe berechtigt - darüber herrscht im Rechtsstaat Konsens. Wenn aber der Staat bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung an seine Grenzen gerät, sehen sich Bürger mitunter zur Selbsthilfe gezwungen oder begehen sogar Selbstjustiz. Deshalb sind auf dem Gebiet der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung die Durchsetzungskraft und Handlungsfähigkeit des Staates unverzichtbar, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren.

 

Wo Eigentum in Gefahr ist, muss der Staat Recht und Ordnung durchsetzen. (Foto: LoB)

 

In meinen Kindertagen waren Western sehr beliebt: Ein Mensch mit offensichtlich bösem Charakter und niederen Absichten bedrohte eine friedliche Farmerfamilie. Und weil der nächste Sheriff weit weg war, ging der Farmer zum Kamin und nahm das darüber hängende Gewehr von der Wand oder er bat einen zufällig vorbeireitenden Revolverhelden um Hilfe.

Zum Glück ist das alles lange her und weit weg war es auch. In Deutschland herrschen geordnete Verhältnisse, wir haben ein über Jahrhunderte gewachsenes staatliches Gewaltmonopol und wer immer gegen unsere Ordnung verstößt oder gar Straftaten begeht, trifft auf die geballte Autorität unseres Gemeinwesens, des Staates. Das jedenfalls ist die Theorie.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2013.


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