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Sicherheit und Ordnung
in kommunaler Zuständigkeit

 

von Karl Peter Brendel 

Die Sicherheit der Bürger vor Gewalt und Kriminalität zu gewährleisten, ist Aufgabe des Staates. Polizei und Justiz sind hier die Handelnden. Gleichwohl sind auch die Städte und Gemeinden gefordert: Sicherheitsgefühl und Sicherheitslage bestimmen das Lebensgefühl der Menschen vor Ort und sind ein wichtiger Aspekt der Standortqualität. Zentrale Bedeutung hat die Arbeit des Ordnungsamts. Es geht aber nicht nur um Gewalt, Kriminalität und die Störung der öffentlichen Ordnung - auch Schadenslagen jeder Art, beispielsweise Unfälle oder Katastrophen, gefährden die Sicherheit der Bürger. [...]

 

Das Ordnungsamt ist der direkte Ansprechpartner für die Bürger. (Foto: LoB)

 

Vielfältige Aufgaben
für das Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist bei Schäden und im Gefahrenfall der direkte Ansprechpartner für die Bürger. In den Bundesländern ist die staatlich übertragene Pflichtaufgabe der Gefahrenabwehr auf die Kommunen unterschiedlich organisiert.

Überall geht es aber um mehr als die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Trotzdem prägt diese Tätigkeit mit den allseits "beliebten" Knöllchen das Bild der Öffentlichkeit vom Ordnungsamt. Im Folgenden soll der Blick auf andere Aufgabenbereiche gelenkt werden, wegen des großen Bereiches der Aufgaben kann dies aber nur schlaglichtartig geschehen.

Das allgemeine Ordnungswesen ist Teil der hoheitlichen Aufgaben der Kommunen. Als "Eingriffsverwaltung" tritt sie den Bürgern oft mit belastenden Maßnahmen entgegen. Sie handelt auf gesetzlichen Grundlagen und ist an diese gebunden. Auch die Arbeitsbereiche Ausländer-, Gaststätten- und Gewerberecht sowie das Standesamts- und Meldewesen machen den "Gemischtwarenladen Ordnungsamt" nicht immer zum Sympathieträger.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2013.


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