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NRW: Inklusion -
Qualität ist wichtiger als Tempo

 

von Judith Weitzel 

Ab dem Schuljahr 2014/2015 gilt in NRW ein Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung. Behinderte und nichtbehinderte Kinder werden dann gemeinsam an Regelschulen unterrichtet. Der rege Zuspruch zum VLK-Kommunalkongress zeigte, dass auf kommunaler Ebene diesbezüglich noch ein großer Diskussionsbedarf herrscht: Mehr als 80 Interessierte waren nach Neuss gekommen, um mit Fachpolitikern und Experten aus der Praxis die logistischen, personellen und finanziellen Herausforderungen der Inklusion zu diskutieren.

 

Judith Pirscher, Dr. Joachim Stamp MdL, Yvonne Gebauer MdL und Ruth Hartmann (Foto: VLK NRW)

 

Basis des Rechtsanspruchs auf inklusive Beschulung ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Grundlegend für diese Konvention und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an in die Mitte der Gesellschaft. Dass dies richtig und wichtig ist, bezweifelte beim VLK-Kommunalkongress auf Gut Gnadental niemand. Dr. Joachim Stamp MdL betonte in seinem Vortrag allerdings, dass die Qualität immer wichtiger als das Tempo sei. Es nütze niemandem, den Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung in NRW "durchzupeitschen", so lange die Voraussetzungen dafür in den Schulen einfach nicht gegeben sind.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2013.


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