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Novelle des Baugesetzbuchs:
Lebenswerte Städte im Fokus

 

von Sebastian Körber 

Am 25. April 2013 beschloss der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts". Diese Novellierung des Baugesetzbuchs erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke.

 

Das novellierte Baugesetzbuch stärkt die Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen. (Foto: LoB)

 

Das deutsche Baugesetzbuch ist ein über Jahrzehnte bewährtes und verlässliches Planungsinstrument. Geänderte Lebensumstände und neue gewerbliche Strukturen erforderten allerdings eine Anpassung im Bebauungsrecht. Bedingt durch die demographischen Veränderungen und durch weitere Flächeninanspruchnahmen wuchs die Forderung aus den Kommunen an den Gesetzgeber, tätig zu werden.

Bereits im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition wurde die Stärkung der Innenentwicklung zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme als Ziel unserer Regierungspolitik festgehalten. Der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden) trat bereits im Zuge der beschleunigten Energiewende am 30. Juli 2011 in Kraft. Die Baunutzungsverordnung ist zuletzt im Jahr 1990 umfassend novelliert worden.

Die Novellierung des Baugesetzbuches setzt klare Signale für eine nachhaltige Flächennutzung und eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung. Das Ziel ist eine Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden: Durch bessere Unterstützung bei der städtebaulichen Entwicklung sollen die Kommunen mehr Gestaltungsfreiraum erhalten. Anstatt mehr Fläche im Außenbereich zu nutzen, sollen Baulücken geschlossen, Brachen genutzt und leer stehende Gebäude durch Modernisierung attraktiver werden.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2013.


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