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Tradition und Innovation:
Kommunalarchive in Deutschland

 

von Ernst Otto Bräunche

Das historische Erbe zu sichern, gehört zu den Pflichten einer Kommune. Einerseits gelten verbindliche Regeln und Gesetze für Archive, andererseits ist die archivalische Überlieferung von Dokumenten ein entscheidender Beitrag zur kulturell-historischen Identität einer Kommune. Die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag berät die kommunalen Spitzenverbände und gibt Empfehlungen zu Fragen des kommunalen Archivwesens heraus.

 

Das 2011 eröffnete neue Stadtarchiv Stuttgart (Foto: Stadtarchiv Stuttgart / Olaf Mahlstedt)

 

"Archive sichern und erschließen die Vergangenheit für die Zukunft. Sie sind die Basis für die Entscheidungen von Politik und Gesellschaft", so beschrieb der Jurist und Leiter der Redaktion Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl die Aufgaben der Archive in seinem Eröffnungsvortrag des 81. Deutschen Archivtags 2011 in Bremen. In seiner Rede mit dem Titel "Das Gedächtnis der Gesellschaft. Die Systemrelevanz der Archive" knüpfte der renommierte Journalist damit an Aussagen bekannter Persönlichkeiten wie des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss an. Dessen Aussage "Nur wer weiß, woher er kommt, weiß wohin er geht" wird häufig zitiert, wenn es darum geht, die Bedeutung der Archive und der Beschäftigung mit der Geschichte herauszustellen.

Die Archivaufgabe besteht zunächst darin, Verwaltungsunterlagen zu archivieren, nicht in der Verwaltung entstandene historische Dokumente zu sammeln und die Geschichte zu überliefern. Diese Aufgabe wird in Deutschland auf vielen Ebenen wahrgenommen. Es gibt ein ausgesprochen dichtes Archivnetz verschiedener Sparten, in dem die Kommunalarchive eine wichtige Rolle spielen. So verwahren die Kommunalarchive in ihren Magazinen insgesamt mehr als 1.600 km Archivgut, innerhalb des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare ist die Fachgruppe der Kommunalarchive die mitgliederstärkste.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2013.


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