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Wohnraumförderung
ist Aufgabe der Länder

 

von Andreas Gröhbühl

Selbst Menschen der so genannten Mittelschicht finden in den Metropol- und Zuzugsregionen Deutschlands immer seltener bezahlbaren Wohnraum. In Düsseldorf, Köln, Frankfurt und anderen Städten gibt es einfach zu wenige preisgünstige Wohnungen. Das Problem ist inzwischen zum Politikum geworden. Neben der seit Jahren zu geringen Wohnungsneubaurate gibt es eine weitere Ursache: Die Anzahl der geförderten Wohnungen geht deutschlandweit seit Jahren stark zurück, zwischen 2002 und 2010 um rund ein Drittel auf 1,7 Millionen Wohnungen. Dabei ist die soziale Wohnraumförderung ein Schlüssel zu einer preisgünstigen Wohnraumversorgung.

 

Die Wohnbauförderung in NRW berücksichtigt seit 2010 regionale Gegebenheiten. (Foto: Mika Abey / pixelio.de)

 

Sechs Jahre nachdem durch die Föderalismusreform die Wohnungspolitik zur Ländersache wurde, hat die Mehrheit der bundesdeutschen Länder noch immer kein eigenes Wohnungsgesetz verabschiedet. In zehn von 16 Bundesländern gilt noch immer das Wohnraumfördergesetz des Bundes, obwohl die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt nicht nur von Land zu Land, sondern sogar von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sind. Doch allmählich scheint sich in den Landesregierungen die Einsicht durchzusetzen, dass landeseigene, maßgeschneiderte Gesetze nötig sind. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben inzwischen ein eigenes Wohnraumfördergesetz erlassen. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist ein solches Gesetz in der Planung. Der Grundsatz der Wohnraumförderung hat sich freilich nicht geändert: Der Staat gibt Geld (beziehungsweise vergünstigte Darlehen) für den Bau oder die Modernisierung von Wohnraum; im Gegenzug verlangt der Staat, dass die Mieten eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten und nur Personen mit Wohnberechtigungsscheinen einziehen dürfen.

Die Bundesländer können allerdings mit eigenen Gesetzen Schwerpunkte setzen: Indem sie etwa den altersgerechten Umbau und die energetische Sanierung betonen, investitionsfördernde Konzepte oder Maßnahmen im Wohnumfeld fördern oder den Mietwohnungsbau stärker in den Blick nehmen als Eigentumsmaßnahmen. Außerdem können sie die Gelder regional differenzieren, indem sie beispielsweise den Wohnungsneubau in Großstädten mit knappem Wohnraum akzentuieren und in bevölkerungsmäßig schrumpfenden Regionen den Abriss und Ersatzneubau fördern.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2012.


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