Die Energiesteuerrichtlinie
und ihre möglichen Folgen
von Britta Reimers
Staaten erheben traditionell Verbrauchsteuern auf Energieträger. Während diese Steuern ursprünglich vor allem Einnahmen für den Staat erwirtschaften sollten, haben Ressourcenknappheit und der Kampf gegen den Klimawandel dazu geführt, dass Energiesteuern zunehmend als Mittel verstanden werden, die Verbraucher zu Sparsamkeit im Energieverbrauch anzuhalten.
Im EU-Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in Europa erlaubt, bedeutet jeder Unterschied im Besteuerungsniveau zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten eine Wettbewerbsverzerrung.
Um das Ausmaß der Wettbewerbsverzerrung auf Grund unterschiedlicher Energiesteuersätze zu begrenzen, gibt es in der EU seit 2003 eine Energiesteuerrichtlinie. Diese legt für die verschiedenen Energieerzeugnisse (Kraft- und Heizstoffe) und für den elektrischen Strom EU-weite Mindeststeuersätze fest.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2012.