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Außergerichtliche Lösung
bei Hartz-IV-Streitigkeiten

 

Bundesweit stieg bei den Sozialgerichten bis zum Jahr 2011 die Anzahl der Klagen aus dem Hartz-IV-Bereich. Vor diesem Hintergrund entwickelte das Jobcenter Pirmasens (Rheinland-Pfalz) vor drei Jahren ein mehrstufiges Vorgehensmodell zur außergerichtlichen Lösung von Widersprüchen bei Hartz-IV-Streitigkeiten.

 

Das Pirmasenser Modell hat sich als erfolgreich erwiesen.
(Foto: Stadtverwaltung Pirmasens)

 

Kommt es zu Einwänden gegen die Entscheidungen des Jobcenters, werden diese vor Ort in drei Phasen überprüft: In den ersten beiden Phasen sind dafür der Sachbearbeiter, der Leiter des Jobcenters und die Rechtsabteilung zuständig. In der dritten Phase findet ein Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Widerspruchsausschuss statt. Erst wenn es hier nicht zu einer Einigung kommt, steht es dem Betroffenen frei, Klage beim Sozialgericht einzulegen.

Dem eigentlichen Sozialgerichtsverfahren wurde so ein förmliches Widerspruchsverfahren vorgeschaltet, in dem beide Parteien nochmals die Gründe für ihre Entscheidung mündlich vortragen können. Dieses Pirmasenser Modell hat sich als erfolgreich erwiesen: Die Klagequote aus dem Hartz-IV-Bereich liegt nur bei einem Prozent aller Fälle.


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