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Sachsen-Anhalt:
Gericht kippt Eingemeindung

 

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit seinem Urteil vom 31. August 2011 einer Verfassungsbeschwerde gegen die Gemeindegebietsreform teilweise stattgegeben (Az.: LVG 43/10). Die Gemeinde Schopsdorf hatte gegen die Eingemeindung in die Stadt Möckern kommunale Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Gericht stellte fest, dass die gesetzliche Regelung über die Auflösung der Gemeinde Schopsdorf und die Eingemeindung verfassungswidrig ist, weil die Anhörung der Bürger verfahrensfehlerhaft war. Dadurch sei das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Schopsdorf verletzt worden. Die Anhörung erfordere, dass der Gesetzentwurf und seine Begründung rechtzeitig genug ausgelegt werden, damit die Abstimmungsberechtigten diese inhaltlich zur Kenntnis nehmen, bedenken und gegebenenfalls mit anderen Betroffenen diskutieren können. Eine Bekanntmachung des Gesetzentwurfs 13 Kalendertage vor der Anhörung sei dafür nicht ausreichend. Die Informationspflicht des Gesetzgebers könne beispielsweise durch die Presseberichterstattung nicht ersetzt werden.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2011.


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