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Michael Büssemaker:
Bevorstehende Novellierungen von BauGB und BauNVO

 

2009 vereinbarten CDU/CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag, in dieser Legislaturperiode das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu novellieren. Ziele dieser Novellierungen sollen "Verfahrensbeschleunigungen" und der "Abbau von Bürokratie" sein. Dr. Michael Büssemaker hat mehr als 30 Jahre mit dem BauGB, davor mit dem Bundesbaugesetzbuch und der BauNVO gearbeitet - davon 20 Jahre als Amtsleiter für "Bauwesen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung". Er hat jetzt der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker und dem FDP-Bundesfachausschuss für "Städtebau und Wohnungswesen" ein Positionspapier zu den Novellierungen vorgelegt, das sowohl der VLK- als auch der FDP-Bundesgeschäftsstelle zugeleitet wurde. Mit Dr. Michael Büssemaker sprach die Politikwissenschaftlerin Katinka Marx.

 

Bebauungspläne entsprechen dem Geist der Zeit ihrer Entstehung.
(Foto: LoB)

 

Marx:
Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind komplexe Normen. Welche Ziele sollten bzw. müssten den Novellierungen zugrundeliegen?

Büssemaker:
Beide Novellen sollten weitere Vereinfachungen für Eigentümer und Gemeinden verankern. Die Politik sollte Mut zeigen und frühere Novellierungsinhalte im BauGB zurücknehmen, die sich als wenig tauglich erwiesen haben. Außerdem sollte das BauGB die Vielfalt der Plan- und Satzungsinstrumente auf den Prüfstand stellen. Bei der BauNVO muss kritisch geprüft werden, ob einzelne Baugebiete, 50 Jahre nach der Erstfassung, noch zeitgemäß sind. Zudem gibt es unbefriedigende Situationen bei der Anwendung alter Bebauungspläne, hier besteht Handlungsbedarf. BauGB und BauNVO sollten das Thema "Rückbaugebiete" aufgreifen, auch wenn es ein "heißes Eisen" ist. Die Zieldiskussion der Novellierungen von BauGB und BauNVO wird aktuell allerdings vom Ausstieg aus der Kernenergie und von der Diskussion um "Stuttgart 21" überlagert.

 

Das vollständige Interview finden Sie im Heft 5/2011.


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