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Bund entlastet
die kommunalen Haushalte


Der Deutsche Bundestag beschloss am 27. Oktober 2011 mit den Stimmen von FDP-, CDU/CSU- und SPD-Fraktion das "Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" (BT-Drucksache 17/7141). Damit will der Bund die kommunalen Haushalte ab 2012 durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlasten. Geplant ist, dass der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres erhöht. Ab 2013 soll die Bundesbeteiligung noch einmal steigen, ab 2014 sollen dann die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig vom Bund übernommen werden. Für diesen zweiten Schritt bedarf es eines eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Im Gegenzug zu diesen Entlastungen senkt der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung.

"Die christlich-liberale Koalition sorgt dafür, dass die Kommunen allein im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 um voraussichtlich mehr als 12 Milliarden Euro entlastet werden. Würden wir keine gesetzlichen Änderungen herbeiführen, läge die Kostenübernahme durch den Bund im kommenden Jahr nicht bei 45 Prozent, sondern nur bei 16 Prozent", sagte der Sozialexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal Kober MdB.

Die Altersgrundsicherung wurde im Jahr 2003 durch die rot-grüne Bundesregierung eingeführt und auf die Kommunen übertragen - ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Seit der Einführung haben sich die Kosten der Grundsicherung verdreifacht.


Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2011.


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