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Entschädigungen für Kriegsgräber
sollen künftig pauschaliert werden

 

von Florian Bernschneider 

Das Ende des Zweiten Weltkriegs jährte sich 2010 zum 65. Mal. Nicht zuletzt die nationale und internationale Kriegsgräberfürsorge hat dafür gesorgt, dass die Wunden dieses Krieges weitgehend verheilen konnten - Angst und Schrecken sind der Versöhnung über den Gräbern gewichen. Kriegsgräber sind sowohl stumme Zeugen als auch mahnende Institutionen einer lebendigen Erinnerungskultur.

 

Die Ruherechtsentschädigung wird in Zukunft über vereinfachte Pauschalen abgewickelt. (Foto: ja)

 

Instandhaltung und Pflege der Kriegsgräber werden bereits seit langem über Pauschalen vom Bund an die Länder abgegolten. Da in der Regel die Kommunen als Friedhofsträger für den Unterhalt der Gräber zuständig sind, wird die Pauschale direkt an die kommunalen Kämmerer weitergeleitet. Dieses Pauschverfahren hat sich durch seine Einfachheit in der Verwaltungspraxis gut bewährt. Allerdings ist die Instandhaltungs- und Pflegepauschale nur ein Teil der mit den Kriegsgräbern verbundenen Ausgaben des Bundes.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2011.


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