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Glücksspiel
im rechtsfreien Raum


von Armin Wilde

Im Bereich des Glücksspiels und der Sportwetten ist die Rechtsunsicherheit groß: Der Glücksspiel-Staatsvertrag läuft zum Ende dieses Jahres aus, das in Deutschland geltende Staatsmonopol für Sportwetten wurde gerichtlich für rechtswidrig befunden und bisher hat nur Schleswig-Holstein als einziges Bundesland einen rechtlichen Rahmen für Sportwetten und Online-Glücksspiele geschaffen. In Berlin gibt es seit Juni dieses Jahres zudem ein Spielhallengesetz - welches aber in der Praxis Fragen aufwirft.


Eine staatliche Spielstätte mit von außen gut sichtbaren Spielautomaten (Foto: ja)


Der Staat will seine Bürger einerseits vor den Gefahren der Spielsucht schützen, andererseits will er nicht auf die guten Einnahmen aus dem Glücksspiel verzichten. Schon der Betrieb staatseigener Spielbetriebe ist paradox; die rechtliche Handhabe von staatlichem Glücksspiel und privatem Unterhaltungsspiel treibt gerade in Berlin merkwürdige Blüten.

Um die weitere Ausbreitung von Spielhallen zu begrenzen und um "Maßnahmen zur Suchtprävention verbindlich vor[zu]schreiben", hat der damalige rot-rote Berliner Senat das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen beschlossen. Das Spielhallengesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die den gewerblichen Spielbetrieb streng reglementieren.

Ein Blick auf die Praxis wirft jedoch die Frage auf, warum die geltende Rechtslage weite Bereiche der darüber hinaus existierenden Spielbereiche außer Acht lässt: Dies sind zum einen die zahlreichen staatlichen Spielbanken und Automatensäle, zum anderen die mehr oder minder geduldeten illegalen Spielorte.


Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2011.


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