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Landesverfassungsgericht
urteilte zu Fraktionsstärke

 

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 15. April 2011 (Az.: VfGBbg 45/09) der kommunalen Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Potsdam stattgegeben: Die Stadt hatte 2009 gegen eine ihre Stadtverordnetenversammlung betreffende Regelung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geklagt. Danach benötigt eine Partei seit 2008 mindestens vier statt vorher zwei Abgeordnete, um in den Gemeindevertretungen kreisfreier Städte und in Kreistagen Fraktionsstatus zu erhalten.

Das Landesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Anhebung der Fraktionsmindeststärke gegen die Landesverfassung verstößt. Es bleibt damit bei der bestehenden Rechtslage, dass eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muss.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg Hans-Peter Goetz sieht die Position der FDP durch das Urteil bestätigt: "Die Kommunalverfassung ist nicht dazu da, durch Machtmissbrauch Beschaulichkeit und Macht für die größeren Parteien zu sichern."


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