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Die Bedeutung
des Gegenstromprinzips

 

von Hans-Wilhelm Baumann

Das wechselseitige Zusammenwirken von regionaler und überregionaler Planung entspricht dem so genannten Gegenstromprinzip. Obwohl sich dieses Zusammenwirken der verschiedenen Planungsebenen bewährt hat, sind vor dem Hintergrund des Strukturwandels Weiterentwicklungen notwendig.

 

An den Binnengrenzen der EU entstehen
neue grenzübergreifende Regionen. (Foto: LoB)

 

Die traditionelle Regionalplanung leistet im Wesentlichen die Abstimmung von Stadtentwicklungsplanung benachbarter Gemeinden mit der Landesplanung - in Form von Kreis-, Gemeinde- und Bezirksplanung. Die Formulierung "benachbart" bedeutet dabei räumliche und auch inhaltliche Nähe. Neben diesem universellen Ansatz werden Planung und Durchführung bestimmter Pflichtaufgaben vor allem von Zweckverbänden regionalplanerisch erledigt, wie beispielsweise die Versorgung mit Wasser, die Abfallbeseitigung oder der Nahverkehr. Freiwillige Leistungen werden von Planungsgemeinschaften übernommen, die bestimmte Vorzüge einer Region werbewirksam überregional vertreten wollen, wie etwa in den Bereichen Gesundheit, Kultur und Wissenschaft.

Die repräsentative Besetzung der Beschlussgremien mit Gemeindevertretern, ausgewählten Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Landesvertretern sorgt für eine hinreichende demokratische Legitimation.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2011.


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