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Neue Wege für den Datenschutz
in der Kommune

 

von Gisela Piltz

In praktisch allen Bereichen der kommunalen Verwaltung werden heute personenbezogene Daten erhoben und verwendet. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch die verarbeitenden Stellen und die Sicherheit der teilweise hochsensiblen Daten sollten dabei eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem werden neue Bestimmungen des Landes- bzw. Bundesdatenschutzrechts teilweise nur ungenügend in den kommunalen Verwaltungen beachtet und umgesetzt.

 

Die einfachste Form von Datenschutz: Schreddern
(Foto: M.E. / www.pixelio.de)

 

Kommunaler Datenschutzbericht
der Stadt Würselen

Ein Blick nach Würselen (Städteregion Aachen) in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass auch der Gemeinderat die Möglichkeit besitzt, eigene Akzente für eine intensivere Befassung mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu setzen und auf eine bessere Sensibilisierung der verarbeitenden Stellen hinzuwirken. Durch Beschluss des dortigen Stadtrates ist der Datenschutzbeauftragte der städtischen Verwaltung seit Beginn dieses Jahres zu einer jährlichen mündlichen Berichterstattung über seine Tätigkeit und über das eigene Datenschutzkonzept aufgefordert. Alle zwei Jahre soll der Bericht auch in schriftlicher Form dem Rat vorgelegt werden - angelehnt an die gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutzbeauftragten des Landes. Dieser Beschluss geht auf eine Initiative des FDP-Ortsverbandes Würselen zurück: Die Liberalen brachten einen "Bürgerantrag" in den Rat der Stadt ein. 

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2011.


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