Skip to main content

Weniger Bürokratie
für die Bürger

 

Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der Weihnachtspause mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion das Gesetz zur Änderung des Normenkontrollrats-Gesetzes beschlossen. Als unabhängige und kompetente Institution des Bürokratieabbaus wird der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erheblich gestärkt. Zukünftig wird er nicht nur die Gesetzentwürfe der Bundesregierung prüfen, sondern die Vorlagen aller Gesetzgebungsorgane: Der NKR überprüft die Regelungsentwürfe der Bundesministerien vor deren Vorlage an das Bundeskabinett. Regelungsvorlagen des Bundesrates prüft er, wenn sie ihm vom Bundesrat zugeleitet werden. Gesetzesvorlagen des Bundestages prüft der NKR auf Antrag der einbringenden Fraktion oder der einbringenden Abgeordneten. Damit wird die Qualität der Rechtsetzung aller Gesetzgebungsorgane erhöht.

Bisher wurde bei neuen Gesetzen nur geprüft, welche Informationspflichten sich aus ihnen ergeben. "Der Bürger erlebt Bürokratie aber nicht nur in Form des 'Papierkrams', den er gegenüber Behörden zu erledigen hat", erklärte der Vorsitzende der AG Bürokratieabbau der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler. Hinzu kämen oft auch Investitions-, Betriebs- und Dokumentationskosten, beispielsweise um Rechnungen und Belege aufzubewahren.

Zukünftig wird deshalb der Erfüllungsaufwand einer Regelung vom NKR überprüft. Dieser umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch eine Regelung entstehen. Die Erfüllungskosten werden oft deutlich höher als die bisher erfassten Informationskosten sein.

Darüber hinaus soll der Erfüllungsaufwand in den die Bürger besonders belastenden Bereichen identifiziert und konsequent abgebaut werden.


© 2006 - 2013 (2024) - das rathaus - Zeitschrift für Kommunalpolitik