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Bundeskabinett ermöglicht
"Feuerwehrführerschein"

 

Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen zur Verfügung. Grund dieser Entwicklung ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.

Eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung ermöglicht das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, diese Fahrerlaubnis auch auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen auszuweiten.

Der Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes enthält die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen. Die Ausstellung von entsprechenden Fahrberechtigungen wird unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen. Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen durchführen.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2011.


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