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Stichwahlen in
Niedersachsen abgeschafft

 

Die Regierungskoalition von FDP und CDU hat im Niedersächsischen Landtag die Stichwahl bei der Wahl des Hauptverwaltungsbeamten abgeschafft: Zukünftig wird der Kandidat Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeister, Landrat oder Regionspräsident, der im ersten und einzigen Wahlgang die meisten Stimmen bekommt - auch wenn diese Zahl weniger als die Hälfte der gültigen Stimmen beträgt.

CDU und FDP begründeten die Abschaffung der Stichwahlen damit, dass die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt hätten, dass die Akzeptanz dieser Wahlen bei den Wahlberechtigten nicht besonders ausgeprägt sei und der zusätzliche Wahlgang nicht zu mehr Partizipation führe. Die Wahlbeteiligung läge bei den Stichwahlen regelmäßig um 10 bis 15 Prozent niedriger als beim ersten Wahlgang.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2011.


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