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Berlin: Podiumsdiskussion zum
Straßenausbaubeitragsgesetz

 

Das Regionalbüro Berlin-Brandenburg der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit lud zu einer "Bestandsaufnahme" zum Straßenausbaubeitragsgesetz nach Berlin-Lichtenrade ein. Betroffene und interessierte Bürger tauschten sich mit Politikern und Fachleuten über die aktuelle Rechtslage aus.

 

Uwe Döring MdA, Klaus-Peter von Lüdeke MdA und Dr. Zielke (Foto: LoB)

 

Das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) ist in Berlin seit dem Jahr 2006 in Kraft: Es verpflichtet Eigentümer von anliegenden Grundstücken, sich an den Ausbaukosten von Straßen und Gehwegen zu beteiligen. Begründet wird das Gesetz damit, dass dadurch die Baukosten von Ausbaumaßnahmen nicht ausschließlich aus Steuermitteln von der Allgemeinheit bezahlt werden, sondern dass auch die unmittelbar "Begünstigten" von Infrastruktur-Maßnahmen an den Kosten beteiligt werden sollen.

Bei Verbesserungen, Erweiterungen oder grundlegenden Erneuerungen der Straßen erheben die Tiefbauämter der Berliner Bezirke Beiträge von den Anliegern. Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen von Straßen sind hingegen nicht beitragspflichtig.

Wie bereits das Zustandekommen des Gesetzes ist auch die Unterscheidung zwischen Instandhaltung und Erneuerung von Straßen stets von der Not öffentlicher Kassen beeinflusst. So entsteht bei betroffenen Bürgern der Eindruck, längst notwendige Reparaturmaßnahmen würden so lange hinausgezögert, bis eine  "grundlegende Erneuerung" der Straße notwendig wurde, für die die Eigentümer der benachbarten Grundstücke dann zur Kasse gebeten werden können.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2011.


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