Grundsteuer muss reformiert werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Neuregelung der Grundsteuer angemahnt (Urteil vom 30.06.2010, I R 60/08).
Das oberste Gericht für Steuerangelegenheiten äußerte verfassungsrechtliche Bedenken an den veralteten Berechnungsmethoden der Grundsteuer: Grundstücke würden auf der Basis einer mehr als vier Jahrzehnte unveränderten Bewertungsgrundlage besteuert.
Grundsteuer ist der Einheitswert. Dieser wurde für Immobilien und Grundstücke in den alten Bundesländern zuletzt am 1. Januar 1964 exakt ermittelt. Im Beitrittsgebiet werden sogar noch die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1935 zugrunde gelegt. Diese Ungleichheit ist nach Ansicht der Richter auch nicht mehr "mit Übergangsschwierigkeiten nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands" zu rechtfertigen.
Nicht kritisiert hat der BFH die Freiheit der Kommunen, die Hebesätze zu bestimmen.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2010.