NPD darf Rathaussaal
uneingeschränkt nutzen
Die NPD hat sich jetzt mit ihrer Klage beim Berliner Verwaltungsgericht durchgesetzt: Mit seinem Urteil (Az.: VG 2 K 93.09) hat das Gericht entschieden, dass die vom Bezirksamt auferlegten Einschränkungen unzulässig waren.
Im April 2009 führte die NPD ihren Bundesparteitag im Ernst-Reuter-Saal des Rathauses des Berliner Bezirks Reinickendorf durch, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin das Bezirksamt zur Überlassung des Saals verpflichtet hatte. Das Bezirksamt hatte daraufhin in seinem Überlassungsbescheid den Saal ausdrücklich ohne das Foyer zur Verfügung gestellt. Außerdem behielt es sich einen Widerruf vor, für den Fall, dass die Veranstaltung einen rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Verlauf nähme.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest, die NPD habe einen Anspruch auf die Überlassung des Saales einschließlich des Foyers gehabt. Sie habe dies ausdrücklich beantragt und es habe der ständigen bezirklichen Praxis entsprochen, bei der Raumvergabe auch das beantragte Foyer zur Verfügung zu stellen.
Der Widerrufsvorbehalt sei rechtswidrig gewesen. Er entspreche nicht dem allgemeinen Verfahrensrecht, da zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses alle Voraussetzungen für den Überlassungsanspruch vorgelegen hätten. Der Vorbehalt verstoße auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Behörde nach ihrer hier maßgeblichen früheren ständigen Praxis Säle ohne Nebenbestimmungen überlassen habe. Der Widerrufsvorbehalt verstoße inhaltlich gegen Artikel 21 des Grundgesetzes: Da Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht privilegiert seien, dürften deren Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden, solange diese nicht gegen Strafgesetze verstießen.
Mit dem Urteil hat sich die Hoffnung vieler Städte zerschlagen, dass der Berliner Nutzungsvertrag für den Umgang mit geplanten Veranstaltungen rechtsextremer Parteien deutschlandweit zum Vorbild werden könnte.
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