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Reform der Jobcenter
stärkt die Kommunen

 

von Pascal Kober

FDP, Union und SPD haben sich geeinigt, durch eine Grundgesetzänderung die Betreuung von Langzeitarbeitslosen "aus einer Hand" weiterhin zu ermöglichen. Mit diesem zügig erzielten Kompromiss zur Jobcenterreform wurden Kernanliegen der FDP umgesetzt: Die besonderen Kompetenzen der Kommunen werden berücksichtigt, die bestehenden Optionskommunen werden entfristet und ihre Anzahl erhöht.

 

Die gemeinsame Aufgabenwehrnehmung durch Kommunen und Bundes-
agentur für Arbeit gilt als Regelmodell. (Foto: Bundesagentur für Arbeit)

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2010.

 


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