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Kommunalen Verkehr
besser vor Ort regeln!

 

von Oliver Luksic MdB

Die Idee klingt zunächst nicht schlecht: Reisende im Kraftomnibusverkehr sollen EU-weit einheitliche Rechte erhalten. Es sollen einheitliche Haftungsregeln für Personenschäden und Gepäckverlust geschaffen, Pflichten der Omnibusunternehmen bei Annullierung und Verspätung begründet und die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität im Kraftomnibusbereich binnenmarktweit eingeführt werden. Im Fall von Rechtsverstößen sollen den Unternehmen abschreckende Sanktionen auferlegt werden.

Bereits im Jahr 2008 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung vor - seitdem ist das Thema heftig umstritten. Es wurde nämlich schnell deutlich, dass die Kommission keine guten Argumente dafür hatte, warum auch der inländische Busverkehr und insbesondere der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) aus Brüssel reglementiert werden sollte. Für den grenzüberschreitenden Omnibusverkehr wäre dies vielleicht noch einleuchtend - aber der macht in der gesamten Gemeinschaft gerade einmal 1,4 Prozent allein des deutschen ÖPNV aus.

Die liberale Haltung zu diesem Vorschlag ist klar: Kommunaler Verkehr kann vor Ort am besten geregelt werden, nicht in Brüssel. Der Grundsatz der Subsidiarität muss beachtet werden.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2010.

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