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Regierungskoalition
belebt Bürokratieabbau

 

Die Bundestagsfraktionen von FDP und Union haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf (BT-Drucksache 17/1954) zur Änderung des Normenkontrollrat-Gesetzes auf den Weg gebracht. Zukünftig sollen nicht mehr wie bisher nur die Informationspflichten dargestellt, sondern alle neuen Regelungsvorschläge einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Darunter fallen sowohl der gesamte Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch bundesrechtliche Vorschriften bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

 

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Zukünftig unterliegen auch Vorhaben des Bundesrates und
des Bundestages der Kontrolle durch den NKR. (Foto: ja)

 

Mit dieser Gesetzesnovelle wird der Normenkontrollrat (NKR) umfassender in die Rechtsetzung einbezogen, indem sein Mandat und seine Kompetenzen ausgeweitet werden. Der unabhängige NKR bleibt die zentrale Institution des Bürokratieabbaus und wird erheblich gestärkt. Bisher war die Prüfung durch den Normenkontrollrat insofern lückenhaft, als nur Regelungsentwürfe der Bundesregierung geprüft wurden. Künftig unterliegen auch Vorhaben des Bundesrates und aus der Mitte des Bundestages - auf Antrag einer Fraktion - der Kontrolle durch den NKR. Damit dient das Normenkontrollratsgesetz nicht mehr nur dem Bürokratieabbau, sondern auch der besseren Rechtsetzung.


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