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Seniorenbeiräte:
Bereicherung für Gemeinden

 

von Josef H. Mayer

Die Gemeindeordnungen der meisten Länder sehen in ihren jüngsten Novellierungen neben Ausländerbeiräten auch die Möglichkeit der Bildung weiterer Beiräte für Bevölkerungsgruppen mit spezifischer Interessenlage vor. Dazu gehört insbesondere die kommunale Vertretung der Senioren.

Die Bedeutung derartiger Beiräte liegt in der Interessenvertretung gegenüber der Gemeindevertretung, die sich kommunalrechtlich darin manifestiert, dass die Beiräte zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, beispielsweise in den Ausschüssen, Stellung nehmen dürfen. Aber natürlich steht darüber hinaus die informelle Beratung der Bürgermeister, Dezernenten und der Gemeindevertretung im Vordergrund, wobei nicht zu verhehlen ist, dass solche Ratschläge in der Praxis oftmals mit Kosten verbunden sind.

Gleichwohl können insbesondere die Seniorenbeiräte etwa vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl und somit ausschlaggebenden Bedeutung älterer Menschen kommunalpolitisch wie Seismographen wirken. Deshalb sollte ein Seniorenbeirat von kommunalen Mandatsträgern nicht als lästiger Störfaktor, sondern durchweg als Bereicherung angesehen werden.

Ob mit oder ohne ausdrückliche Erwähnung in den Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen steht es den Gemeindevertretungen frei, Beiräte über ihre Hauptsatzungen zu installieren. Das Problem dabei ist die Frage, auf welche Weise die Mitglieder solcher Beiräte ausgewählt und bestimmt werden, also die Frage ihrer demokratischen Legitimation.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2010.

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