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Sponsoring:
Ausweg und Gefahrenquelle

 

von Uwe Bekemann

Die kommunalen Verwaltungsträger könnten den Umfang und die gewohnte Qualität mancher Leistungen, besonders auf kulturellem Gebiet, ohne Sponsoring heute kaum noch halten. Sponsoring ist eine Angelegenheit der Verwaltung und berührt auch den Rat, der die Verwaltung kontrolliert, in der Praxis auch einzelne Ratsmitglieder persönlich, insbesondere dann, wenn sie zusätzlich zu ihrem Ratsmandat mit administrativen Tätigkeiten betraut sind.

 

Was ist Sponsoring?

Als Sponsoring werden finanzielle oder sonstige Zuwendungen durch Unternehmen gegen Nennung des Markennamens oder Sponsors zu Werbezwecken verstanden. Es ist ein wechselseitiges Geschäft mit Leistung und Gegenleistung. Der Gesponserte erlangt eine nachrangige materielle Unterstützung für eine Maßnahme oder ein Projekt, der Sponsor platziert im Eigeninteresse seinen Werbehinweis.

Sponsoring ist damit im Grundsatz ein Verwaltungsgeschäft wie jedes andere, so lange dieses Prinzip gesichert bleibt.

Allerdings wird der Sponsoringbegriff oft unscharf und bisweilen auch zu Unrecht verwendet. Dabei entsteht der Eindruck, dass in der Vorstellung mancher eine vereinbarte Drittleistung schon dann Sponsoring ist, wenn man sie so betitelt. Schädliche steuerliche Konsequenzen (ertragssteuerlicher und umsatzsteuerlicher Art) oder gar Korruptionshandlungen können die Folgen einer falschen Einschätzung sein.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2009.


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