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"Whistleblower":
Hinweisgeber im Zwiespalt

 

von Horst Engel und Christopher Lange

Häufig werden Fälle von Korruption und ähnliche Missstände in Firmen und Behörden erst durch Hinweisgeber, so genannte Whistleblower, offenbart. Wie steht es inzwischen um die Rechtsgrundlage für die Hinweisgeber, die mitunter ihren Arbeitsplatz, ihre berufliche Karriere oder sogar Strafverfolgung riskieren?

 

Die Zeugin muss abwägen, ob sie gegen
ihren Vorgesetzten tätig wird (Foto: LoB).

 

Bei einem "Whistleblower" handelt es sich um eine Person, die Missstände, Gefährdungen Dritter oder rechtswidriges Handeln in ihrem Arbeitsumfeld aus uneigennützigen Beweggründen aufdeckt.

Als wir uns 2006 dieser Frage angenommen hatten, war die Rechtslage für "Whistle blower" unsicher. Nicht nur, dass dem "Whistleblower" in einem Unternehmen oder einer Behörde häufig der Ruf eines Denunzianten, "Maulwurfs" oder Nestbeschmutzers anhing. Nicht nur, dass Fälle von Mobbing und von Problemen, nach Verlassen der Firma ein neues Arbeitsverhältnis zu bekommen, häufig vorkamen. Durch die Weitergabe von Informationen setzte sich der "Whistleblower" auch der Gefahr aus, selbst Rechtsnormen zu verletzen - vor allem arbeitsrechtlicher, dienstrechtlicher oder gar strafrechtlicher Natur.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2009.


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