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Kommunale Unternehmen:
Neue Regierung für fairen Wettbewerb

 

Während der Vorbereitungen zum Koalitionsvertrag sprachen sich Wirtschaftspolitiker von CDU, CSU und FDP für eine Umsatzsteuerpflicht kommunaler Unternehmen aus, die im Wettbewerb stehen. In dem Entwurf der Koalitions-Arbeitsgruppe Wirtschaft heißt es: "Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen." Besonders die Verhandlungsführer der FDP traten für eine Gleichbehandlung kommunaler und privater Unternehmen ein, weil sie in der Befreiung kommunaler Unternehmen von der Umsatzsteuer eine Subventionierung zu Lasten der Steuerzahler sehen. Ziel der Gleichbehandlung ist mehr Effizienz durch fairen Wettbewerb.

Im geltenden Koalitionsvertrag wurde der oben zitierte Passus aus der Arbeitsgruppe Wirtschaft unverändert beibehalten, zusätzlich wurde folgender Nachsatz hinzugefügt: "Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden." Als Beispiele für Daseinsvorsorge werden im Koalitionsvertrag etwa eine flächendeckende Breitbandversorgung und der öffentliche Personennahverkehr genannt. In Bezug auf die Abfallwirtschaft heißt es im Koalitionsvertrag hingegen ausdrücklich, dass "die grundsätzliche steuerliche Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen" befürwortet wird.


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