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Ausgleichsbeträge
in Sanierungsgebieten

 

von Günter Thiel

Nicht nur die Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie Kostenerstattungsbeträgen stellt eine höchst komplizierte Aufgabe in den Kommunalverwaltungen dar, sondern auch die Erhebung von so genannten Ausgleichsbeträgen innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete. Die vielschichtigen Probleme in der Rechtsanwendung und -durchsetzung im Beitrags- und Betragsrecht führen häufig dazu, dass nicht nur ein großes Erklärungsdefizit bei den zahlungspflichtigen Grundstückseigentümern besteht, sondern gerade auch bei den Stadt- und Gemeinderäten, die die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausgleichsbetragserhebung schaffen müssen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I, S. 3316) am 01.01.2007 wurde durch § 154 Abs. 2a BauGB den Kommunen ein zweites Verfahren zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Verfügung gestellt - neben dem Bodenwertermittlungsverfahren, aufgrund dessen die Erhebung von Ausgleichbeträgen nach § 154 Abs. 1 und 2 BauGB beruht.

Da es sich bei § 154 Abs. 2a BauGB um eine bundesgesetzliche Regelung handelt und die Kommunen zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet sind (§ 154 Abs. 1 BauGB), ist es zwingend erforderlich, dass die Stadt- und Gemeinderäte dieses neue Abrechnungsverfahren in Grundzügen kennen.

Die Aktualität des Themas ergibt sich zum einen aus der Notwendigkeit, aufgrund des dringenden Erfordernisses der Gemeinden und Städte ihre finanziellen Einnahmemöglichkeiten zügig und vollständig auszuschöpfen, zum anderen aus der Tatsache, dass die Anwendung des § 154 Abs. 2a BauGB mit erheblichen rechtlichen Risiken für die Kommunen verbunden ist.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2009.


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