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EU droht Behörden
mit Strafen bei Zahlungsverzug

 

von Thiemo Jeck und Benedikt Langner

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug vorgestellt. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hat dazu eine Kurzanalyse erarbeitet und kommt zu dem Ergebnis, dass das Anliegen, die Zahlungsmoral zu verbessern, grundsätzlich zu begrüßen ist. Allerdings bestehen hinsichtlich der Vertragsfreiheit und dem Grundsatz des Schadensausgleichs Bedenken.

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission trägt den Titel "Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" [Dokumentennummer: KOM(2009) 126]. Mit diesem Richtlinienvorschlag soll der Zahlungsverzug insbesondere der öffentlichen Hand aber auch der privaten Unternehmen eingedämmt werden. Vom Kommissionsvorhaben betroffen sind in erster Linie öffentliche Auftraggeber, kommunale Behörden und Unternehmen.

Nahezu alle vorgeschlagenen EU-Maßnahmen greifen in die Vertragsfreiheit ein. Zudem verstoßen sie gegen den Grundsatz, dass Schadensersatz nur für tatsächlich entstandenen Schaden gezahlt wird. Dennoch ist das Anliegen, die Zahlungsmoral zu verbessern, zu begrüßen. Insbesondere erleichtert die Einführung einer Pauschalentschädigung die Erstattung von Beitreibungskosten. Auf Grund der Mängel sollte der Richtlinienvorschlag aber nicht ohne entsprechende Änderungen umgesetzt werden.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2009.


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