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Föderalismusreform II:
Richtiger Weg ist eingeschlagen

 

von Ernst Burgbacher

Die Föderalismuskommission II hat sich bei ihrer abschließenden Sitzung auf Grundgesetzänderungen geeinigt, die den Weg zu einer Schuldenbremse für Bund und Länder ebnen sollen. Eine Verabschiedung des Gesetzespakets in Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit ist bis zur Sommerpause zu erwarten, wobei es auf die Unterstützung durch die FDPankommen wird. Die FDP hätte sich striktere Grenzen für die Verschuldungsregeln gewünscht, sieht aber die Chance, nun den Weg heraus aus dem Schuldenstaat einzuschlagen.

 

Die Schuldenuhr zeigt die bisher noch ungebremste
Staatsverschuldung an. (Foto: LoB)

 

Die erste Stufe der Föderalismusreform sollte das erste große Reformprojekt der großen Koalition werden. Der bereits zu vier Fünfteln fertige Gesetzentwurf lag noch aus dem Jahr 2004 in den Schubladen. Die Koalitionäre einigten sich infolge der damals neuen politischen Konstellation in Berlin im Jahr 2005 rasch darauf, die letzten strittigen Punkte zu klären und eine erste Föderalismusreform in Bund und Ländern umzusetzen. Da es auch bei der damals notwendigen Grundgesetzänderung auf die Zustimmung der FDP im Bundesrat ankam, musste die FDP dafür gewonnen werden, die Reform mitzutragen. Von Anfang an hatte die FDP darauf gedrängt, dass die Föderalismusreform nicht "auf halber Strecke" stehen bleiben dürfe und dass auch die Bund-Länder-Finanzbeziehungen grundlegend und umfassend reformiert werden sollten. Zwar wollte dies die große Koalition nicht, gab aber schließlich der FDP-Forderung nach, um einen Erfolg bei der Föderalismusreform I zu erreichen. Es ist deshalb nicht unbedeutend, dass die Föderalismuskommission II auf Drängen der FDP zustande gekommen ist.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2009.

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