Status Quo der Behandlung
des steuerlichen Querverbunds
von Volker Wissing
Das Jahressteuergesetz 2009 hat den steuerlichen Querverbund für kommunale Eigenbetriebe gesichert. Diese Novellierung des Steuerrechts war die Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.08.2007 (Az.: I R 32/06). Bei der Analyse dieses Vorgangs stellt sich die liberale Gretchenfrage: Wie viel Staat verträgt die Wirtschaft?
gilt nicht als Liebhaberei. (Foto: LoB)
Ausgangspunkt der Entwicklung war die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, dass das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebes regelmäßig zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung führen würde. Dauerverlustbringende kommunale Eigenbetriebe hätten danach steuerrechtlich als Liebhaberei betrachtet werden müssen. Die (interne) Verrechnung von Verlusten aus dem Öffentlichen Nahverkehr oder wie im Streitfall aus einem Bäderbetrieb mit Gewinnen etwa kommunaler Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) wäre in ihrer bisherigen Form nicht mehr möglich gewesen. Hauptargument der Finanzrichter war, dass sich die Gemeinde im Falle der Auslagerung kommunaler Aufgaben auf Eigenbetriebe in Gestalt selbstständiger Kapitalgesellschaften auch den allgemeinen steuerrechtlichen Rechtsgrundsätzen zu unterwerfen habe.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2009.