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EuGH-Urteil: Schlag ins Gesicht
der mittelständischen Wirtschaft

 

von Paul K. Friedhoff

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 9. Juni (C-480/06, Hamburger Stadtreinigung) festgestellt, dass unter bestimmten Bedingungen Kooperationen auf kommunaler Ebene trotz Überschreitung der maßgeblichen Schwellenwerte des Vergaberechts ohne Ausschreibung stattfinden dürfen. Dies gelte dann, wenn die Kommunen zusammen öffentliche Aufgaben erledigen. Im entschiedenen Fall ging es um die Zusammenarbeit mehrerer norddeutscher Kommunen bei der Müllentsorgung. Nach dem Gericht handelte es sich um eine reine Aufgabenübertragung innerhalb der öffentlichen Hand und nicht um Beschaffungsvorgänge am Markt.

Das Urteil des EuGH wurde von Kommunalpolitikern und kommunalen Verbänden begrüßt: Es sei gut für die interkommunale Zusammenarbeit und eröffne den Kommunen erhebliche Gestaltungsspielräume für ihre Aufgabenwahrnehmung. Sicher erweitert das Urteil die Gestaltungsräume, die Frage ist jedoch, ob man das tatsächlich als gut bewerten kann. Ich meine: Nein.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2009.


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