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Wettbewerb zum Wohle
von Fahrgästen und Staatskasse

 

von Engelbert Recker

Der deutsche Gesetzgeber wird voraussichtlich das Personenbeförderungsgesetz nicht rechtzeitig an die EU-Wettbewerbsordnung für den Öffentlichen Personennahverkehr anpassen. Für die damit weiterhin anstehende Novellierung schlägt der Verband mofair vor, kommerzielle Verkehre ohne Zuschüsse von den Genehmigungsbehörden vergeben zu lassen, Verkehre mit kommunalen Zuschüssen durch die Kommunen und für Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen minimale Verfahrensregeln vorzusehen.

 

Behörden können Verkehrsdienstleistungen in wettbewerblichen, nicht
diskriminierenden und transparenten Verfahren vergeben. (Foto: mofair)

 

Nach langen Verhandlungen hat sich die EU 2007 auf eine neue Wettbewerbsordnung (1370/2007) für den öffentlichen Personennahverkehr geeinigt, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt. Deren Ziel ist es, die "Erbringung von Verkehrsdienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten, die zahlreicher, sicherer, höherwertig oder preisgünstiger sind als diejenigen, die das freie Spiel des Marktes ermöglicht hätte."

Die Behörden können dazu Verträge über Verkehrsdienstleistungen abschließen, die zukünftig grundsätzlich in einem wettbewerblichen, nichtdiskriminierenden und transparenten Verfahren zu vergeben sind. Das war bisher eher selten der Fall, obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2003 die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung als eine Ausschreibung im weiteren Sinne bezeichnet hat. Das Personenbeförderungsgesetz enthält für die daraus resultierenden Anforderungen aber keine Regelungen. Dies erleichterte es, an der wettbewerbsfeindlichen Praxis bei der Erteilung der Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festzuhalten. Damit ist nach dem 3. Dezember 2009 endgültig Schluss.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2009.


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