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Freiheiten
des Europarechts nutzen

 

von Günter Elste

Für den Nahverkehr hat die EU tatsächlich eine liberale, dem Subsidiaritätsprinzip verpflichtete Verordnung erlassen. Sie regelt öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und wird daher häufig auch Marktöffnungsverordnung genannt. Am 3. Dezember 2009 tritt die EU-Verordnung 1370/2007 in Kraft. Zeit für ein Plädoyer, die Freiheiten der Verordnung ernsthaft zu nutzen!

 

28 Millionen Kunden nutzen jeden Tag Busse und Bahnen. (Foto: VDV)

 

Seit die EU-Verordnung 1370/2007 im Dezember 2007 im EU-Amtsblatt verkündet wurde, hört der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) von vielen Kommunalpolitikern im ganzen Land: "Ich muss meine Nahverkehrsleistung doch jetzt ausschreiben!" Eine Fehleinschätzung! In Wirklichkeit bietet das neue Reglement mehrere Möglichkeiten.

Mit dieser EU-Verordnung haben Kommunalpolitiker die Entscheidungshoheit. Schließlich kennen sie die Bedürfnisse ihrer Bürger, die örtlichen Strukturen und Unternehmen am besten. Rechtlich betrachtet ist vieles machbar.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2009.


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