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"Sperrklausel" in NRW
verfassungswidrig

 

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die "Sperrklausel" im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz gegen die Verfassung verstößt. Damit gab das Gericht einem entsprechenden Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) im Organstreitverfahren gegen den Landtag NRW statt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 9. Oktober 2007 war das Verfahren zur Berechnung der Sitzzuteilung beim Verhältnisausgleich von dem Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer auf das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt worden. Nach diesem Verfahren bleiben Parteien oder Wählergruppen bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt, die nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichten.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2009.

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