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Baden-Württemberg:
Briefwahl erleichtern - Wahlbeteiligung fördern

 

von Hagen Kluck, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

Durch die Anpassung des Kommunalwahlgesetzes an das Parlamentsrecht kann jetzt auch zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg einfach per Brief gewählt werden. Weiter in der Diskussion ist die Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Regionalwahlen auf 16 Jahre. Beide Maßnahmen zielen auf eine höhere Wahlbeteiligung, die Grundlage demokratischer Teilhabe ist.

Der baden-württembergische Landtag hat das Kommunalwahlgesetz so geändert, dass eine Briefwahl auch ohne Angabe und "Glaubhaftmachung" der Hinderungsgründe beantragt werden kann. Das ist ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, denn bisher mussten Wähler mitunter Gründe erfinden, die sie am Wahltag hinderten, an der Wahl teilzunehmen.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2009.

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