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Kommunen nicht
mit Informationspflichten gängeln

 

von Frank Schäffler

10 Millionen Arbeitsstunden oder bis zu 400 Millionen Euro Personalkosten: Diese Summe müssen die Kommunen in Deutschland jährlich für die Erfüllung von bürokratischen Informationspflichten aufwenden, die ihnen Bund und Länder aufbürden. Die FDP-Fraktion erkundigte sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung nach den Auswirkungen des Bürokratieabbaus auf die Kommunen; die Antwort der Regierung (BT-Drs. 16/11151) lässt leider keine wirksame Entlastung für die Kommunen erwarten.

 

Auskunftsverpflichtungen verursachen den Kommunen
erheblichen bürokratischen Aufwand. (Foto: ja)

 

Informationspflichten sind gemäß dem Normenkontrollratsgesetz insbesondere auf Grund von Gesetzen bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln. Bei den Pflichten der Kommunen handelt es sich ausschließlich um solche Auskunftsverpflichtungen gegenüber Bund und Ländern, die nicht die eigentlichen Aufgaben der Kommunen gegenüber den Bürgern betreffen. Nach Berechnungen des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau an der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld stammen 40 Prozent der Pflichten, die Kommunen zu erfüllen haben, aus dem Bundes- oder EU-Recht und 50 Prozent aus dem Landesrecht.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2009.

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