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FDP-Fraktion für
mittelstandsfreundliches Vergaberecht

 

von Paul Friedhoff, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Bundestag-Drs. 16/10117). Nach der ersten Lesung im Plenum lud der Wirtschaftsausschuss Experten aus der Praxis zu einer Anhörung ein. Die FDP-Fraktion im Bundestag fühlt sich durch Aussagen der Fachleute bestärkt; ihre Positionen zur geplanten Novellierung des Vergaberechts sind:

  • Kommunale Unternehmen sollen nicht gegenüber Privatfirmen bevorzugt werden; die FDP-Fraktion kritisiert an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, dass darin weiterhin die Beauftragung kommunaler Unternehmen durch öffentliche Auftraggeber ohne Ausschreibung möglich ist - fairer Wettbewerb findet auf diese Weise nicht statt. Solange kommunale Unternehmen gut wirtschaften, brauchen sie den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft nicht zu fürchten.
  • Vergaberechtsfremde Aspekte sollten nicht Bestandteil von Ausschreibungen sein, weil bereits andere Gesetze ausreichende Regelungen enthalten, an die alle im Vergabeverfahren Beteiligten sich halten müssen. Zusätzliche Kriterien würden die Vergabebedingungen unnötig kompliziert gestalten.
  • Ein "Korruptionsregister" würde nur zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen; die geltenden Gesetze sind völlig ausreichend, um Fälle von Korruption bundesweit zu erfassen.
  • Die FDP schlägt in einem eigenen Antrag das System der Präqualifizierung vor (Drs. 16/9092); mit diesem Instrument sollen mittelständische Betriebe einfacher und bundesweit ihre Eignung nachweisen können.

Entsprechend den Erkenntnissen der Expertenanhörung wird die FDP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Bundestages nun auf eine praxisnahe und vor allem mittelstandsfreundliche Novellierung des Vergaberechts hinarbeiten.


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