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Thüringen: Fünf-Prozent-Hürde
in Thüringen gekippt

 

"Das ist ein Sieg der Demokratie", sagte Maria-Elisabeth Grosse, Mitglied im FDP-Kreisvorstand Weimar. Sie hatte vor dem Verwaltungsgericht Weimar die Stadtratswahl 2004 angefochten. Aus diesem Anlass hatte das Verwaltungsgericht dem Verfassungsgerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung über die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Thüringer Kommunalwahlgesetz mit der Thüringer Verfassung vereinbar sei.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 11. April 2008 erwartungsgemäß in dem Normenkontrollverfahren die Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen in Thüringen gekippt.

Die einstimmige Entscheidung (VerfGH 22/05) besagt, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen Artikel 95 Satz 1 der Thüringer Verfassung verstößt und ab den nächsten landesweiten Kommunalwahlen nicht mehr anwendbar ist.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2008.


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