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"Umweltzone"
ohne Umwelt-Effekt

 

von Henner Schmidt

Seit dem 1. Januar 2008 gilt in Berlin die sogenannte Umweltzone. Sie umfasst das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Rings mit ca. 88 km2 Fläche und etwa 1 Million Einwohner. In der "Umweltzone" befinden sich fast alle wichtigen Einkaufszentren wie die Friedrichstraße, der Alexanderplatz, der Potsdamer Platz oder der Kurfürstendamm, Touristenattraktionen, das Regierungsviertel sowie viele Arbeitsplätze für Pendler.

In die "Umweltzone" dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner, gelber oder roter Plakette einfahren. Eine Plakette können Benziner mit geregeltem Katalysator und Diesel mit Euro 2 oder besser erhalten. Fahrzeuge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ab 1. Januar 2010 dürfen aber nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Euro 4) in die Zone einfahren.

 

Diese Schilder markieren die Zufahrt
in die "Umweltzone". (Foto: ja)

 

Die "Umweltzone" wird seit dem 1. Februar 2008 kontrolliert: Auf den Straßen prüft die Polizei im fließenden Verkehr und die Ordnungsämter überwachen den ruhenden Verkehr zusammen mit der Parkraumbewirtschaftung. Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Innenstadt zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 Euro Bußgeld und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Die Einführung der "Umweltzone" wurde mit überhöhten Feinstaubwerten begründet und 2005 im Luftreinhalteplan Berlins festgeschrieben. Dabei verwies der Berliner Senat auf die EU, die Senkungen der Feinstaubbelastung vorschreibt. Dies ist zwar richtig, zu fragen ist jedoch, ob die "Umweltzone" wirklich ein geeignetes und angemessenes Instrument zur Senkung der Feinstaubbelastung darstellt. Andere Städte (wie z.B. Hamburg) haben mit Verweis auf die aus ihrer Sicht zu geringen Effekte auf eine solche "Umweltzone" verzichtet.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2008.


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