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Bankenkrise als Chance
für das öffentliche Finanzwesen

 

von Frank Schäffler

Ein Schwerpunkt wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen ist die Bereitstellung von Bankdienstleistungen über die kommunal strukturierten Sparkassen. "Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen", heißt es in § 3 Absatz 1 des nordrhein-westfälischen Sparkassengesetzes. Diese Aufgabe bleibt auch nach dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom Mai 2008 erhalten. Neu ist, dass die Kommunen nun die Möglichkeit haben sollen, Trägerkapital durch Satzungsbeschluss einzuführen.

 

Die Reform des Sparkassen-Sektors steht in Deutschland noch bevor.
(Foto: LoB)

 

Die enge Beziehung der Sparkassen zu den Kommunen als ihren Trägern wird künftig stärker im Gesetz verankert. So sollen die Träger unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sparkasse leichter über die Ausschüttung des Jahresüberschusses entscheiden können.

Eine Privatisierung von Sparkassen und eine Öffnung für private Anteilseigner sind nach dem Gesetzentwurf weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Diskussion über mögliche Privatisierungen von Sparkassen und insbesondere Landesbanken muss jedoch auch angesichts der Auswirkungen der US-Hypothekenkrise auf den deutschen Bankenmarkt neu geführt werden.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2008.

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