Allgemeine Geschäftsbedingungen
und ÖPP
von Carsten Kunkel
Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) ist insbesondere für die öffentliche Hand die Frage nach der Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von besonderer Bedeutung: Bei einer unangemessenen Risikoverteilung allein zulasten des privaten Auftragnehmers besteht die Gefahr, dass die entsprechenden Bestimmungen nach AGB-Recht unwirksam sind und die gesetzliche Risikoverteilung greift, die den Auftragnehmer großteils deutlich günstiger stellen wird.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2008.