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Allgemeine Geschäftsbedingungen
und ÖPP

 

von Carsten Kunkel

Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) ist insbesondere für die öffentliche Hand die Frage nach der Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von besonderer Bedeutung: Bei einer unangemessenen Risikoverteilung allein zulasten des privaten Auftragnehmers besteht die Gefahr, dass die entsprechenden Bestimmungen nach AGB-Recht unwirksam sind und die gesetzliche Risikoverteilung greift, die den Auftragnehmer großteils deutlich günstiger stellen wird.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2008.

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