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"Privat vor Staat"
jetzt in NRW Gesetz

 

von Horst Engel und Daniel Möller

Die FDP-Landtagsfraktion in NRW hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert, dass die kommunale wirtschaftliche Betätigung wieder auf ein für die öffentliche Daseinsvorsorge notwendiges Maß zurückgeführt werden soll. Insbesondere fehlendes faktisches Insolvenzrisiko, günstigere Konditionen für Fremdkapital, sowie Steuer- und Informationsvorteile der kommunalen Unternehmen führten zu einem zunehmend ungleichen Wettbewerb gegenüber dem privaten Mittelstand und Handwerk vor Ort. Unsere klare Botschaft lautete: Wer mit Steuermitteln Betätigungen finanziert, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen auf dem freien Markt führen oder diese gefährden und den Mittelstand auf diese Weise verdrängt, der gefährdet unsere wirtschaftliche Basis. Unseren ordnungspolitischen Grundsätzen folgend, sind wir mit dieser klaren Botschaft im Jahr 2005 vor die Wähler getreten. Nach der Wahl haben wir im Koalitionsvertrag mit der CDU der privaten Leistungserbringung Vorrang vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand eingeräumt.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2008.

 

Tabellarischer Ländervergleich (Flächenländer) zu Vorgaben zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen


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