Strafrechtliche Verfolgung
von kommunalen Amtsträgern
von Gisela Piltz
Von Bürgermeistern und anderen kommunalen Amtsträgern wird erwartet, dass sie möglichst viele Drittmittel, also Spenden, für die Vorhaben in der Gemeinde einwerben. Zahlreiche kommunale Vorhaben werden durch gemeinnützige Zuwendungen von Bürgern und Unternehmen erst ermöglicht. Will der kommunale Amtsträger diesen Erwartungen gerecht werden, so begibt er sich unweigerlich in eine schwer einschätzbare Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2007.