Die Zukunft
der Rettungsdienste
von Jens Ackermann
Rettungsdienst ist in Deutschland primär Ländersache und Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Als Teil der Grundversorgung gibt es somit in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Rettungswachen. Über die Ausgestaltung entscheiden die Kreise und Städte im Rahmen der Landesgesetze zum Rettungsdienst selbst.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2007.