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Fehlinformationen zu
den Folgen von Basel II

 

Auch nach der Umsetzung der Eigenkapitalvorschriften im Rahmen von Basel II werden keine verschärften Eigenkapitalhinterlegungen für Kredite an Kommunen verlangt. Bei der Bewertung des Rückzahlungsrisikos gilt für Kommunen deshalb auch ohne zusätzliches Rating der Nullansatz.

Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände kritisierten, dass von interessierter Seite gezielte Fehlinformationen zu den Auswirkungen von Basel II verbreitet würden, die bei vielen Kommunen für erhebliche Verunsicherung sorgten: "Das Interesse einiger Beratungsfirmen als Verkäufer eigener Dienste ist klar durchschaubar. Um ihr eigenes Geschäft zu fördern, erwecken sie den Anschein, Basel II fordere neue Bewertungen des kommunalen Zahlungsrisikos. Das ist aber unzutreffend", sagten Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund).

Für Banken und Sparkassen gelten seit dem 1. Januar 2007 neue Regelungen für die Absicherung ihrer Kreditrisiken. Darin werden die deutschen Kommunen im Standardansatz wie bisher in der Bonitätswertung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und erhalten dauerhaft ein Risikogewicht von Null. "Auch wenn Banken statt des Standardansatzes interne Ratingansätze zur Berechnung der Risiken nutzen, können sie dauerhaft von einem nullprozentigen Risikogewicht ausgehen. Dies ist seit langem unbestritten und wird nunmehr durch die Solvabilitätsverordnung umgesetzt", so Articus, Henneke und Landsberg.


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