Beschränkung des Rechtsschutzes
auf EU-Auftragsvergaben
von Norbert Portz
In einer für die Kommunen sehr wichtigen Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) mit einem im Oktober veröffentlichten Beschluss vom 13. Juni 2006 (1 BvR 1160/03) festgestellt, dass die Beschränkung des Primärrechtsschutzes im Vergaberecht auf Auftragsvergaben oberhalb bestimmter Schwellenwerte verfassungsgemäß ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2006.